18. Juni 2021

Berlin beschließt Photovoltaik-Pflicht für neue Wohn- und Nicht-Wohngebäude ab 2023


Das Abgeordnetenhaus hat das Solargesetz mit kleinen Änderungen beschlossen. Damit ist der Weg frei, dass bei neu gebauten Wohnhäusern, aber auch Nicht-Wohngebäuden sowie größeren Dachsanierungen künftig eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden muss. Die Pflicht kann auch durch Dritte erfüllt werden.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das „Solargesetz Berlin“ beschlossen. Damit wird es in der Hauptstadt ab 2023 eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen geben. Sie greift für alle Neubauten sowie bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, wie pv magazine bereits ausführlich kürzlich berichtete. Die Photovoltaik-Anlagen müssen dabei mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Alternativ sind für Wohngebäude verschiedene Mindestanforderungen definiert worden: Bei maximal zwei Wohnungen müssen Photovoltaik-Anlagen mit zwei Kilowatt installiert werden, drei Kilowatt sind es bei Wohngebäuden mit drei bis fünf Wohnungen sowie sechs Kilowatt bei sechs bis zehn Wohnungen.

Mit der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sind dabei noch einige kleine Änderungen im Solargesetz vorgenommen worden. So heißt es nun im Gesetz: „Zur Umsetzung der Solarpflicht, zur Optimierung der Photovoltaik-Anlagen auf eine möglichst vollständige Dachflächennutzung und zur Ausweitung der Solarenergienutzung auf nicht von der Solarpflicht umfasste Fälle der gebäudeintegrierten Photovoltaik schafft der Senat Angebote für Kommunikation, Beratung und Förderung sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten, auch durch Contracting-Lösungen.“ Dies heißt, dass die Solarpflicht für die Gebäudebesitzer auch durch Dritte erfüllt werden kann.

Zudem soll es zusätzliche Förderprogramm für den Ausbau der Photovoltaik durch die Investitionsbank Berlin in Form von Investitionszuschüssen und Darlehen geben. Damit will man vor allem auch Besitzer bestehender Gebäude, bei denen keine Dachsanierung notwendig ist, für die Installation einer Photovoltaik-Anlage bewegen. Eine Doppelförderung soll aber vermieden werden, heißt es in der Beschlussempfehlung weiter.

Auch bei den Bußgeldern sind mit der Ausschussempfehlung nochmals leichte Anpassungen vorgenommen worden. Wer die Photovoltaik-Pflicht verletzt, muss demnach bis zu 5000 Euro zahlen, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt. Für Mehrfamilienhäuser gibt es demnach eine Staffelung der Geldbuße bis maximal 25.000 Euro und bei Nicht-Wohngebäuden bis zu 50.000 Euro.

Wirtschaftsenatorin Ramona Pop (Grüne) und der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Efler, zeigten sich nach der Verabschiedung des „Solargesetz Berlin“ sichtlich erfreut. Zum Auftakt der Sitzung des Abgeordnetenhauses fiel zudem der Entschluss, das Berliner Stromnetz zurückzukaufen. Es geht damit wieder in den Besitz des Landes über, wofür sich bereits 2013 etwa 600.000 wahlberechtigte Berliner in einem Bürgerentscheid ausgesprochen hatten.

Quelle: pv magazine Newsletter

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