13. Oktober 2020

Rechtsgutachten: Geplante EEG-Novelle verstößt bei Photovoltaik-Eigenverbrauch gegen Europarecht


Das vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragte Rechtsgutachten zeigt an mehreren Stellen auf, dass der vorgelegte Entwurf nicht mit der EU-Erneuerbaren-Richtlinie vereinbar ist. Besonders betroffen sind Prosumer und Betreiber von Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung laufen. Der Verband fürchtet gerade bei Photovoltaik-Dachanlagen einen Markteinbruch, wenn es keine Nachbesserungen gibt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für seinen Entwurf für die EEG-Novelle 2021 bislang überwiegend Kritikgeerntet. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat nun die Kanzlei Valentin, Bredow, Herz mit einem Gutachten beauftragt, inwiefern die Vorlage mit Europarecht vereinbar ist, denn immerhin muss die Bundesregierung bis Mitte 2021 die EU-Erneuerbaren-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Das Ergebnis: Der EEG-Entwurf weist zahlreiche Verstöße auf, gerade wenn es um Photovoltaik-Eigenverbrauch und Prosumer geht und ist daher in mehrfacher Hinsicht europarechtswidrig.

Die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer sogar noch zu verschärfen, verstoßen nach Auffassung der Juristen gegen die EU-Erneuerbaren-Richtlinie. „„Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern. Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch und Abgaben oder Umlagen auf den Selbstverbrauch sind auch nur noch in engen Ausnahmen zulässig“, erklärt Rechtsanwalt Florian Valentin. Die Abschaffung dieser Belastung würde hingegen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Privathaushalten und Kleingewerbe deutlich entlasten.

Mit vom Kabinett verabschiedeten Entwurf ist vorgesehen, dass bei Photovoltaik-Eigenverbrauch von mehr als 10 Megawattstunden oder Photovoltaik-Anlagen größer 20 Kilowatt weiterhin die anteilige EEG-Umlage gezahlt werden muss. Bei den Post-EEG-Anlagen soll dies unabhängig von der Größe und dem Verbrauch erfolgen. „Die ‚Sonnensteuer´ muss endlich fallen. Sie zählt neben vollkommen überzogenen Messanforderungen zu den größten Hürden für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Solarförderung fallen. Sie behindert die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen,“ sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Einen klaren europarechtlichen Verstoß sieht das Gutachten auch im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von Ausschreibungen für Dachanlagen. Denn damit wird der Eigenverbrauch aus diesen Anlagen untersagt. Nach dem Europarecht II müsse jedoch solaren Eigenversorgern vielmehr ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen gewährt werden. Gerade mittelständische Unternehmen könnten ansonsten mit ihren Photovoltaik-Plänen ausgebremst werden, fürchtet der Verband.

Der BSW-Solar geht davon aus, dass die Umsetzung des derzeitigen EEG-Entwurfs zu einem Einbruch der Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen führen würde. Zudem würden wahrscheinlich zehntausende Photovoltaik-Anlagen vorzeitig außer Betrieb genommen, da es kein wirtschaftliches Anschlusskonzept für den Weiterbetreib nach der 20-jährigen EEG-Förderung gebe. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar, heißt es vom Verband weiter. Die Forderungen nach Nachbesserungen würden auch von anderen Verbänden wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft.

Quelle: pv magazine

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