Aktuelle Aktionen

Achten Sie regelmäßig auf unsere attraktiven Aktionsangebote! Wir bieten Ihnen so den einfachen Einstieg in Ihre solare Zukunft.

Aktionsangebot Garten PV-Anlage*

Notstromfähige 5,34 kWp mit 5,1 kWh Speicher und Montage

  • 12 Module Jinko 445 Wp in Ost-/Westanordnung (6/6)
  • Unterkonstruktion S:Flex Leichtmount EW
    Aerodynamisches ballstiertes Freilandsystem, Modulneigung 10 Grad, Gesamthöhe inkl. Modul ca. 650 mm, tragende Teile aus Aluminium, Kleinteile aus Edelstahl.
  • Batteriespeicher BYD Battery Box Premium HVS 5.1
    Nutzbare Kapazität 5,12 kWh (modular erweiterbar), Abmessungen (HxBxT) 762 x 585 x 298 mm, Gewicht 91 kg
  • Notstromfähiger Sungrow Hybridwechselrichter SH5.0RT
  • Anlagenmonitoring über ISolarCloud-App, beides kostenlos
  • DC-Komplettmontage inkl. Wechselrichter, DC-Überspannungsschutz und Einspeiseantrag, etwaige Erd- und Schachtarbeiten sind bauseits zu erbringen
  • Zzgl. Zähleranschluss (AC-seitig). Hierfür erhältst Du in Abhängigkeit von Deinem Zählerschrank, nach kostenloser Besichtigung unsererseits, einen Festpreis.
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* Gartenphotovoltaikanlage

Die nachfolgenden Erklärungen können nur einen groben Überblick über den baurechtlichen Rahmen geben, der für Garten-PV in Niedersachsen gilt. Am einfachsten ist es, Du sprichst Dein örtliches Bauamt an.

Braucht meine Garten-PV eine Baugenehmigung?

Die Errichtung von Garten-PV nach § 60 Abs. 1 NBauO i.V.m. Anhang 2.3 ist verfahrensfrei, wenn es sich um Photovoltaikanlage handelt, die in der Höhe nicht mehr als 3 m und in der Gesamtlänge nicht mehr als 9 m misst und nicht im Außenbereich liegt.

Wichtig: Auch wenn die geplante Garten-PV-Anlage verfahrensfrei oder genehmigungsfrei ist, müssen die rechtlichen Anforderungen aus der NBauO eingehalten werden.

Nachfolgend werden einige für die Garten-PV-Anlage relevanten Anforderungen aufgezeigt:

Grenzabstände

Die PV-Anlagen dürfen eine Höhe von 3 m nicht überschreiten und müssen, beginnend am Ausgangspunkt, einen Abstand von mindestens 3 m haben. In Abhängigkeit von der Bauhöhe der PV-Anlage und der umstehenden Bauwerke können diese Abstände berechnet und u.U. auf 1 m oder weniger reduziert werden.

Nicht überbaute Flächen

Zu den wesentlichen Regelungen bzgl. der nicht überbauten Flächen des Baugrundstücks zählen u.a., dass diese prinzipiell als Grünflächen ausgestaltet sein müssen und selbst weder verunstaltet, noch ihre Umgebung verunstaltend wirken dürfen – dies ist im Einzelfall objektiv zu bewerten. Im Übrigen gilt es, die weitergehende Versiegelung zu vermeiden – Niederschlagswasser soll problemlos versickern können, die Artenvielfalt erhalten bleiben und ein Aufheizen der Böden und Flächen verhindert werden.

Aktionsangebot

Notstromfähige 6,234 kWp PV-Anlage

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