27. Juni 2022

Bundestagsantrag der Union fordert zahlreiche Verbesserungen für Photovoltaik


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Forderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien formuliert. Die meisten der insgesamt 27 unter dem Titel »Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien – Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen« zusammengefassten Punkte betreffen ausschließlich oder zumindest auch die Photovoltaik.

Ein Großteil davon ist sehr allgemein gehalten. So wird beispielsweise gefordert, »die gesetzlichen Grundlagen für Bürgerenergiegesellschaften zu verbessern« oder »Möglichkeiten, der Vermarktung Erneuerbarer Energien zu stärken«, ohne dass hierzu nähere Ausführungen folgen. Dennoch entsprechen etliche Punkte einem Kurswechsel beziehungsweise der Forderung nach Maßnahmen, die von der Union zu Zeiten ihrer Regierungsbeteiligung abgelehnt oder jedenfalls nicht umgesetzt wurden. Einiges betrifft Maßnahmen, die von der Bundesregierung erst für die »große« EEG-Novelle im kommenden Jahr vorgesehen sind. Andere Punkte entsprechen recht genau der etwa vom Bundesverband Solarwirtschaft oder dem Bundesverband Erneuerbare Energien vorgebrachten Kritik am vorliegenden Regierungsentwurf zur aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

So fordert die Union, »bei kleineren Anlagen auf die geplante Unterscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung bei der Einspeisevergütungen zu verzichten« – eine von der Regierung geplante Neuerung in der Vergütungsstruktur. Auch die im EEG-Entwurf vorgesehene Aussetzung und anschließende Zeitraumverlängerung für die so genannte Degression der Einspeisevergütung (»atmender Deckel«) will die Union verhindern und schlägt vor, den Mechanismus »so auszugestalten, dass flexibel und marktbasiert auf aktuelle Marktgeschehnisse und Phasen der Über- oder Unterforderung schnell reagiert« werden könne.

Weitere Forderungen lauten zum Beispiel, die Bedingungen für die so genannten Anlagenzertifikate zu vereinfachen, bei Mieterstrommodellen den Zuschlag zu erhöhen, die Überschusseinspeisung zu vereinfachen und Mieterstromförderung auf Nicht-Wohngebäuden zu erweitern oder »bei Erneuerbaren wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Infrastrukturprojekten der Energiewende auf Ausgleichsflächen zu verzichten«. Zu den wichtigsten Forderungen außerhalb des Bereichs Photovoltaik gehört, »die Kapazitäten der Wasserkraft mit ihren Vergütungen zu erhalten und Modernisierungen weiterhin zu ermöglichen, anstatt diese abzuschaffen. Auch die Wasserkraft muss, wie die anderen Erneuerbaren, im ›überragenden öffentlichen Interesse‹ stehen«.

Der Antrag wurde am 22. Juni ins Bundestagsplenum eingebracht und zur weiteren Beratung an verschiedene Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Ausschuss für Klimaschutz und Energie.


Quelle: Bundestag Pressemitteilung, © PHOTON

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